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Manchmal lässt sich ein Streit nicht vermeiden. Dieser kann in einem Gerichtsverfahren münden, aber auch in einem Schiedsgerichtsverfahren oder Schiedsgutachterverfahren oder einem Schlichtungsverfahren usw.
Dabei ist die Kunst, nicht bloß „Recht zu haben“, sondern auch „Recht zu bekommen“…und das in angemessener Zeit!
Wir vertreten Sie vor staatlichen Gerichten aber auch vor Schiedsgerichten. Wir verknüpfen hier unsere hohe Kompetenz im Zivilprozess mit der Berücksichtigung wirtschaftlicher Interessen.