Mehrkostenforderungen aus COVID-19 für Bauunternehmen beim „ÖNORM-Bauwerkvertrag“
In der Entscheidung 6 Ob 136/22a hat sich der OGH erstmals mit der Berechtigung von Mehrkostenforderungen eines Bauunternehmens aus den COVID-19-Schutzmaßnahmen im Frühjahr 2020 bei Vorliegen eines Bauwerkvertrages unter Vereinbarung der ÖNORM B 2110 beschäftigt.
Die Entscheidungsanmerkung von Christina Kober und Konstantin Pochmarski finden Sie in der Zeitschrift ImmoZak 2023/3 sowie auf Lexis360.