Verkürzung über die Hälfte bei Pauschalpreisvereinbarung und nach Vertragsrücktritt
Für Pauschalpreisvereinbarungen ist charakteristisch, dass die einzelnen preisbildenden Faktoren nicht offengelegt sind. Hat der Auftraggeber das von ihm gewünschte Werk rein funktional beschrieben, ohne weitere Angaben wie etwa zu Mengen und Massen zu machen, und hatte sich darüber die Auftragnehmerin selbst eine Meinung zu bilden und die auszuführenden Leistungen zu... lesen Sie mehr