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Dr. Konstantin Pochmarski

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    Wer im Bereich des Zivilrechts mit dem Baurecht zu tun hat, wird rasch herausgefunden haben, dass ihm mit Konstantin Pochmarski ein profunder Kenner des weiten Spektrums des Zivilrechts und all den damit verbundenen Arten der gerichtlichen und außergerichtlichen Streitsachen zur Verfügung steht.

    Vor seinem Schritt zur Gründung der KPK Rechtsanwälte (Kanzlei Pochmarski Kober) war er als Zivilrichter, Exekutionsrichter sowie Mitglied eines Rechtsmittelsenats mit der Zuständigkeit für Amtshaftungen in der Justiz bundesländerübergreifend tätig. Daraus ergibt sich unweigerlich, dass ihm beide Seiten im Gerichtssaal bestens vertraut sind. Hierauf folgte eine mehrjährige Phase als Partner einer Grazer Rechtsanwaltskanzlei, während Konstantin Pochmarski seinen Ruf als Experte in den erwähnten Gebieten deutlich gefestigt hat.

    Publikationen von Konstantin Pochmarski

    Monografien:

    • Pochmarski/Tanczos/Kober, Die Berufung in der Zivilprozessordnung (Wien, 4. Auflage 2022)
    • Pochmarski/Lichtenberg, Beschluss und Rekurs in der Zivilprozessordnung (Wien 2006)

    Beiträge in Kommentaren und Sammelwerken:

    • Kommentierung zu §§ 140 – 145 EO in Garber/Simotta, Exekutionsordnung (2023)
    • Pochmarski in Handig/Hofmarcher/Kucsko, urheber.recht3 Exkurs: Unterlassungsexekution
    • Pochmarski/Kober, Ist das ABGB BIM-fit?, in Hofstadler/Motzko, Agile Digitalisierung im Baubetrieb (2. Auflage 2023)
    • Kommentierung in Wallner/Hofstadler/Kummer, BIM-Handbuch 2022 (Wien 2022)
    • Kommentierung in Kucsko/Schumacher, marken.schutz – Systematischer Kommentar zum Markenschutzgesetz (3. Auflage, Wien 2020)

    Aufsätze:

    • Pochmarski/Zirngast, Hic Rhodus, hic salta! Das Neuerungsverbot im Gefüge der Rechtsmittelgründe der ZPO, in Garber, FS Neumayr
    • Pochmarski/Kober, Mehrkosten für Preissteigerungen? ImmoZak 2023/11
    • Pochmarski/Kober, Mehrkostenforderungen aus COVID-19 für Bauunternehmen beim „ÖNORM-Bauwerkvertrag“ ImmoZak 2023/3
    • Pochmarski, Ist in Österreich ein Einzelnachweis erforderlich?, Tagungsband 21. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium, Berechtigte und unebrechtigte Mehrkostenforderungen – wo liegt die Grenze?
    • Pochmarski/Stipic, Regress ist nicht gleich Regress, ImmoZak 2022/41 (84)
    • Pochmarski/Radlberger, „Weniger ist oft mehr“, ImmoZak 2022/12 (26)
    • Pochmarski/Kober, „Das Gutachten des Sachverständigen ist schlüssig und nachvollziehbar“, bauaktuell 2021, 230
    • Pochmarski/Kober, Mögliche Maßnahmen zur Strukturierung eines Bauprozesses – eine Fortsetzung, ImmoZak 2021/36 (59)
    • Pochmarski, Einzelnachweis bei Leistungsabweichungen nach ÖNORM B 2110 und ABGB Vertrag – OGH 4 Ob 24/20p gibt Newton noch immer Recht! in Tagungsband zum 19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium (2021)
    • Pochmarski/Kober, „Der Werkunternehmer soll auch vor Zahlungsunwilligkeit geschützt werden“? bauaktuell 2021, 17
    • Pochmarski/Kober, Die Anwendung des Pkt 12.3 der ÖNORM B 2110 auf Mangelschäden? ImmoZak 2020/41 (74)
    • Pochmarski/Kober, Bedeutung des Anscheinsbeweises und Regelbeweises bei Leistungsabweichungen bei ÖNORMEN- und ABGB-Verträgen oder „Kleteckas und Kodeks Fliesenleger“, in Leistungsabweichungen in der Bauausführung und deren Auswirkungen auf die Projektziele (Tagungsband zum 18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium)
    • Pochmarski/Kober, Die „neutrale Sphäre im ABGB- und ÖNORM-Bauwerkvertrag“ ImmoZak 2020/3
    • Pochmarski: Zehn Gebote für die Bauprojektentwicklung – Alte Wahrheit neu gedacht, in Bauen neu denken! Tagungsband anlässlich des 5. Internationalen BBB Kongresses, 19.09.2019 Graz, 195 ff.
    • Pochmarski/Kober: Der „Regresszirkel“ zum Geschädigten – gewollte oder nicht gewollte Konsequenz der Privilegierung eines Schädigers nach Pkt 12.3 der ÖNORM B 2110 in aktuelle Entwicklungen in Baubetrieb, Bauwirtschaft und Bauvertragsrecht: Festschrift anlässlich des 50-jährigen Bestehens des Instituts für Baubetrieb und Bauwirtschaft, Wien 2019, 647 ff.
    • Anzenberger/Pochmarski, Der rechtliche Schulterschluss der Werkunternehmer, (FS Karasek 2018), 47
    • Anzenberger/Pochmarski, Zur Obliegenheit der Bekämpfung einer Zurückweisung der Nebenintervention, JBl 10/2018
    • Pochmarski/Hirn, Der versteckte Baumangel und das Ungeheuer von Loch Ness – Sage oder Wirklichkeit? bau aktuell 2018, 97
    • Pochmarski/Kober, Feststellungsklage für Gewährleistung und Schadenersatz – Option oder Notwendigkeit? bau aktuell 2016, 64
    • Pochmarski/Engel, Haftung des Sachverständigen für eine unrichtige Liegenschaftsbewertung, insb. im Zwangsversteigerungsverfahren, Zeitschrift für Liegenschaftsbewertung, Sonderbeilage
    • Pochmarski/Kober, Aspekte der richtigen Vereinbarung und Handhabung von Vertragsstrafen, bau aktuell 2015, 127
    • Tanczos/Pochmarski/Konrad, Kosten und Nutzen des Privatgutachtens im Bauprozess, bau aktuell 2014, 9
    • Pochmarski/Binder, Die Mehrkostenforderung auf der Grundlage des Schadenersatzrechts, bau aktuell 2013, 18
    • Pochmarski/Walcher, Zum Umfang der Rügelast nach § 196 ZPO, ÖJZ 2011/5
    • E.Fischer/Pochmarski, Die Verteilung des Erlöses aus der Versteigerung einer gemeinschaftlichen Liegenschaft nach § 352c EO, JBl 2008, 635
    • Pochmarski/Strauss, Die Rechtsprechung des OGH zum Regress von Prozesskosten, JBl 2002, 353
    Vorträge und Seminare von Konstantin Pochmarski:

    MANZ – Rechtsakademie:
    Intensivtagung „Schriftsätze im Rechtsmittelverfahren“

    TU Graz – Institut für Baubetrieb und Bauwirtschaft:
    18. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium – Bedeutung des Anscheinsbeweises und Regelbeweises bei Leistungsabweichungen bei ÖNORMEN- und ABGB-Verträgen
    19. Grazer Baubetriebs- und Bauwirtschaftssymposium – Einzelnachweis bei Leistungsabweichungen bei ÖNORMEN- und ABGB-Verträgen

    ARS – Akademie für Recht und Steuern:
    Der Bauprozess in der Praxis

    AWAK – Anwaltsakademie:
    Zivilrechtliche Aspekte des Bauens
    Zivilverfahren
    Standes- und Honorarrecht
    Schriftsätze im Zivilprozess

    ZIVILTECHNIKER-FORUM für Ausbildung und Berufsförderung:
    Dachausbauten

    Wirtschaftskammer Steiermark:
    ÖNORM B 2110 – Teil I – III