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§§ 454 - 483a EO

Vollzugsgebühr und Vergütung der Gerichtsvollzieher

Seit der Gesamtreform des Exekutionsrechts (GREx) werden die Vollzugsgebühr und Vergütung der Gerichtsvollzieher nicht länger in einem Nebengesetz (Vollzugsgebührengesetz; VGebG) geregelt, sondern im sechsten Teil der Exekutionsordnung (EO).

Die Kommentierung der Bestimmungen über die Vollzugsgebühr und Vergütung der Gerichtsvollzieher (§§ 454 – 483a EO) von Marie-Luise Zirngast finden Sie im EO-Kommentar von Astrid Deixler-Hübner (35. Lfg 2022) sowie auch online auf LexisNexis 360.